Die Dr. Axe-Stiftung gewährt finanzielle Beihilfen an Personen, die Opfer von Gewalttaten geworden und bedürftig im Sinne von § 53 Abgabenordnung sind.
Der Stifter wollte damit Personen unterstützen, die schuldlos in eine Notlage geraten sind. Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Dr. Axe-Stiftung ist insbesondere:
- Die betroffene Person ist Opfer einer Gewalttat geworden.
- Es liegt ein räumlicher Bezug zum Stiftungssitz Bonn oder den sonstigen Standorten der Stiftung – Raum Dahlem (Eifel), Sylt – vor.
- Die betroffene Person ist bedürftig im Sinne von § 53 Abgabenordnung.
Die Dr. Axe-Stiftung arbeitet mit anderen Hilfsorganisationen zusammen, so z.B. mit der Opferschutzbeauftragten für das Land Nordrhein-Westfalen und vernetzt sich mit anderen Einrichtungen, so z.B. dem Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg.
In Einzelfällen kommt auch die Förderung einer Institution des Opferschutzes in Betracht. Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterstützung können den Förderrichtlinien der Stiftung entnommen werden.
Download der Förderrichtlinien für die Opferhilfe der Dr. Axe-Stiftung
Download Antrag Privatperson
Download Antrag Institution
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team unter info@axe-stiftung.de gerne zur Verfügung