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Stiftungszwecke

Die Dr. Axe-Stiftung verfolgt ein breites Spektrum gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke:

Tierschutz

Die Stiftung fördert den Tierschutz durch den Betrieb von zwei Lebenshöfen in Kronenburg/Dahlem sowie auf Sylt. Dort werden insbesondere vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen gehalten.

Die Stiftung hat sich ferner zum Ziel gesetzt, namentlich Kindern tierethisches Wissen zu vermitteln. Diesem Ziel dienen die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien/Schulungsheften, die Fortbildung von Lehrkräften und Erzieher/innen sowie nicht zuletzt die Wissensvermittlung und Sensibilisierung von Schul- und Kitakindern zu tierethischen Themen an den „außerschulischen Lernorten“ Hasenberghof in der Eifel und Düysenhof auf Sylt.

Kunst

Die Stiftung fördert Kunst und Kultur durch die Unterhaltung eines Kunstkabinetts auf dem Hasenberghof in Kronenburg/Dahlem und den Aufbau einer Sammlung mit Werken der Düsseldorfer Malerschule, welche auch an andere Museen zum Zwecke der Ausstellung verliehen werden.

Opferhilfe

Die Stiftung unterstützt bedürftige Opfer von Gewaltverbrechen sowohl unmittelbar als auch in Kooperation mit verschiedenen Netzwerkpartnern, u.a. der Opferschutzbeauftragten für das Land Nordrhein-Westfalen.

Altenhilfe

Die Dr. Axe-Stiftung fördert die Altenhilfe, indem Sie älteren Menschen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht, u.a. durch die Teilnahme an Ausflügen bzw. kulturellen oder unterhaltenden Veranstaltungen. Diese Förderung erfolgt sowohl unmittelbar gegenüber Einzelpersonen als auch gegenüber Einrichtungen der Altenhilfe.

Förderung von Wissenschaft und Forschung

Die Stiftung fördert die Wissenschaft durch die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffungen von Gegenständen, die der Forschung oder Lehre an deutschen Universitäten dienen, sowie durch die Vergabe von Promotionsstipendien und die Veranstaltung und Finanzierung von Kolloquien zu den von der Stiftung verfolgten Zwecken.

Förderung von Krankenhäusern

Schließlich gewährt die Stiftung finanzielle Beihilfen an Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung zur Anschaffung neuer Instrumente oder Geräte oder medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen.